Denn Mitglieder der LAG...
Hier finden Sie unseren Mitgliedsantrag
Auch eine Institution, d.h. beispielsweise eine Beratungsstelle, kann Mitglied in der LAG werden. Sie gilt dann als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht. Institutionen, die Mitglieder sind, können jährlich einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin benennen, die die Vergünstigungen der LAG und der bke bei Weiterbildungen und Tagungen nutzen kann.
Hier finden Sie den Mitgliedsantrag für Institutionen
| Nicht verpassen! "Angst, und dann?" Wissenschaftliche Jahrestagung der bke 20.-22. September in Mainz
im Klosterhof St. Afra in Meißen
Infos: info@erziehungsberatung-sachsen.de
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